Gerichtsenscheidung bei Mobbing
Der Rechtsanwaltskanzlei Rath & Partner in Graz ist es gelungen, eine neue richtungsweisende Entscheidung zum Thema Mobbing beim Obersten Gerichtshof durchzusetzen, mit der erstmals klargestellt wird, dass der Dienstgeber für Schäden aus Mobbing haftet, wenn er trotz Kenntnis nichts dagegen unternimmt.
Gegenstand des Verfahrens sind Schadenersatzansprüche, die vom Arbeitnehmer darauf
gestützt werden, dass der Arbeitgeber trotz Aufzeigens von Mobbinghandlungen keine unverzügliche und effektive Abhilfe geleistet hat. Dadurch hat der Arbeitnehmer eine psychische Erkrankung erlitten. Der Beschluss stellt unmissverständlich klar, dass sobald ein Dienstgeber Kenntnis vom Mobbing erlangt, dieser unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen hat.
Verletzt der Arbeitgeber diese Fürsorgepflicht schuldhaft und entsteht dem Arbeitnehmer ein Schaden, so trifft den Arbeitgeber eine Schadenersatzpflicht.
Dies wird für neues Bewusstsein in den Unternehmen und damit verbunden zu einer Verbesserung der Lage für Mobbingopfer sorgen.
Interviewpartner:
Rechtsanwalt Ing. Mag. Georg Siarlidis – Kanzlei Dr. Rath & Partner Graz
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